Corona-Regeln

Hygieneschutz Konzept vom Vermieter

  • Die Belegung unseres Fischerhauses erfolgt nur unter den Kontaktbeschränkungen gemäß der aktuell geltenden Landesverordnung Schleswig-Holsteins sowie unter den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes.

  • Jeder Reiseteilnehmer hat vor Abreise in seinem Heimatort einen Corona Test (Antigen-Schnelltest, kein Selbsttest) zu machen, jedoch frühestens 24 Stunden einen Antigen-Schnelltest bzw. 48 Stunden einen PCR-Test vor Ankunft im Fischerhaus. Bei Anreise im Fischerhaus werden die negativen Testergebnisse aller Mitreisen vorgelegt, um den Testnachweis gegenzeichnen lassen.

  • Der Corona-Test (Antigen-Schnelltest, kein Selbsttest) ist alle 72 Stunden von allen Reiseteilnehmern zu wiederholen und dem Fischerhaus per Foto oder E-Mail an urlaub@fischerhaus-ostsee.de zu schicken.

  • Vor Betreten des Fischerhauses erfolgt die Kontaktdatenerfassung möglichst über die Luca App. Der entsprechende QR-Code hängt draußen vor dem Gartenhaus im Unterstand aus (Desinfektion im Eingangsbereich vorhanden). Von Gästen, die die Luca App nicht nutzen, werden die Kontaktdaten über eine E-Mail an urlaub@fischerhaus-ostee.de erfasst.

  • Das Betreten des Fischerhauses ist nur mit Nachweis möglich, d.h. geimpfte Personen legen Ihren Impfnachweis vor, genesene Personen (Krankheit liegt nicht länger als 6 Monate zurück) legen eine Bestätigung Ihres Hausarztes vor, getestete Personen legen ein negatives Testergebnis vor. Ohne Vorlage dieser Nachweise ist eine Beherbergung nicht möglich (auch per E-Mail oder Foto möglich).

  • Bei Betreten des Fischerhauses Areals hat sich jeder Gast die Hände zu desinfizieren. Auf dem gesamten Grundstück besteht für die Gäste die Tragepflicht eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.
    https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps.html
    https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutz-durch-hygiene.html

  • Aufgrund des erhöhten Reinigungsaufwandes für unsere Reinigungskräfte kann sich die Anreisezeit etwas verzögern, so dass die Anreise ab 16:00 Uhr nicht bindend gewährleistet werden kann.